
Wir sind für Sie da!
Wir leisten Trauerhilfe und stehen Ihnen jederzeit zur Seite. Bitte beachten Sie folgende Informationen.
Sterbefall in der Wohnung
Bei einem Sterbefall in der Wohnung muß ein Arzt (nach Möglichkeit: Hausarzt bzw. wenn dieser nicht zu erreichen ist, der Notarzt) benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt.
Sterbefall im Krankenhaus
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird der Tod von der Krankenhausverwaltung bescheinigt.
Wir sind rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr (auch an Wochenenden und Feiertagen) im Trauerfall für Sie erreichbar.